LAG beschließt zehn neue Projekte
Die LEADER-Region Hufeisen gibt Gas: Auf ihrer jüngsten Sitzung bewilligte die Lokale Aktionsgruppe (LAG) gleich zehn neue Projekte, die insgesamt knapp 300.000 Euro an Fördergeldern erhalten sollen. Die Projektträger:innen können nun einen Antrag beim Amt für regionale Landesentwicklung stellen, das die Finanzierung final bewilligt.
Das in Bezug auf die Gesamtkosten umfangreichste Projekt ist die Errichtung eines Streetsoccer-Felds auf dem Schulhof der Oberschule Belm. Dieses würde insbesondere für Jugendliche ab 14 Jahren ein attraktives neues Freizeitangebot darstellen. Ein „Raum der Begegnung“ für alle Altersgruppen will der geplante Pavillon sein, der auf der Pfarrwiese in Belm-Icker aufgestellt werden soll. Ein weiterer Antrag aus Belm stammt von der Ev.-luth. Christus-Kirchengemeinde, die die Beleuchtung in der Christuskirche erneuern möchte.
Gleich zwei Anträge hat der DRK Ortsverein Bissendorf eingebracht. Dieser möchte zum einen ein Geschirrspülmobil und zum anderen einen Kühlanhänger plus Veranstaltungsmaterial anschaffen. Diese sollen auch von anderen Vereinen genutzt werden können. Die DLRG Georgsmarienhütte kann sich über ein positives Votum für die Erweiterung der Gerätehalle freuen. Die LAG bewilligte auch Empowerment-Workshops der KLVHS Oesede, die die Sprachkompetenz von Geflüchteten stärken sollen. Die Katholische Kirchengemeinde Mariä Himmelfahrt in Hagen brachte erfolgreich einen Antrag für die Einrichtung einer Jugendwerkstatt im ehemaligen Küsterschuppen ein. Das Ruller Haus soll Fördergelder für Klassik- und Folkkonzerte erhalten. Zu guter Letzt bewilligte die LAG ein Kooperationsprojekt der LEADER-Regionen Hufeisen, Hasetal und Nördliches Osnabrücker Land, das die Wertschöpfungskette „Wandern“ auf Grundlage des Hünenwanderwegs ausbauen will.
Bevor die Projekte umgesetzt werden können, müssen die Projektträger:innen einen Antrag beim Amt für regionale Landesentwicklung stellen. Dazu haben sie sechs Monate Zeit. Ab dem nächsten Jahr soll es hier eine Änderung geben: Projektträger:innen können dann eine Fristverlängerung von drei Monaten beantragen, falls sie es nicht innerhalb eines halben Jahres schaffen. Geht auch dann kein Antrag beim ArL ein, werden die Fördergelder wieder freigegeben. Bislang war der Verlängerungszeitraum nicht begrenzt. Die LAG beschloss außerdem, Kirchen entsprechend einer Entscheidung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums als gemeinnützige juristische Personen einzustufen statt wie bislang als Sonstige Antragssteller:innen. Dadurch erhöht sich die Förderquote von 35 auf 55 Prozent.
Der nächste Antragsstichtag steht bereits fest: der 11. März 2024. 300.000 Euro stehen dann für Projekte zur Verfügung. Welche Projekte für eine Förderung in Frage kommen, darüber entscheidet die LAG auf ihrer nächsten Sitzung am 8. April 2024 im Belmer Rathaus. Wer eine Projektförderung zum nächsten Stichtag beantragen möchte, kann sich gerne bei Regionalmanagerin Vera Placke melden.